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EGGER
Glossar
A
A g B B
Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewer-
tung von Bauprodukten (AgBB) in Deutschland besteht aus
Vertretern der Ländergesundheitsbehörden, des Umwelt-
bundesamts, des Deutschen Instituts für Bautechnik, der
Bauministerkonferenz, der Bundesanstalt für Materialfor-
schung und -prüfung, des Bundesinstituts für Risikobewer-
tung und des Koordinierungsausschusses 03 für Hygiene,
Gesundheit und Umweltschutz des Normenausschusses
Bauwesen. Er erarbeitete 2001 eine Vorgehensweise zur
gesundheitlichen Bewertung von
V O C
-Emissionen aus
Bauprodukten, die in Innenräumen verwendet werden.
A l t h o l z v e r o r d n u n g
Regelt die Verwer-
tung und Beseitigung von Altholz in Deutschland. Unter Alt-
holz wird Industrierestholz und Gebrauchsholz verstanden.
Die Verordnung teilt Altholz in verschiedene Kategorien
(A I – IV und PCB Altholz) ein, die hinsichtlich der Entschei-
dung für eine Verwertung oder Beseitigung wichtig sind.
A T C M
Für: Airborne Toxic Control Measure. Siehe
C A R B - 2
.
B
B a u b o o k
Siehe Anhang: Zertifizierungssysteme
im Vergleich.
B i o m a s s e
Stoffgemische, die in Lebewesen
gebunden und/oder von ihnen erzeugt werden. Ihr Umfang
wird in ihren Massen angegeben. Biomasse wird häufig
nur für ausgesuchte, räumlich klar umrissene Ökosysteme
erfasst. Oder aber sie wird bloß für bestimmte, einzelne
Populationen herausgearbeitet. In der Ökologie exis-
tiert kein einheitlicher Biomasse-Begriff. Es wird jedoch
nach zwei Gesichtspunkten unterschieden: ökologischer
Biomasse (geschätzte Masse von Lebewesen pro Raumbe-
reich) und energietechnischer Biomasse. Letztere umfasst
ausschließlich tierische und pflanzliche Erzeugnisse, die
zur Gewinnung von Energie verwendet werden können.
B l a u e r E n g e l
Siehe Anhang: Zertifizierungs­
systeme im Vergleich.
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