johanniter 1/2013
Was Ärzte unternehmen sollen,
wenn Sie als Patient selbst
nicht mehr entscheidungsfähig
sind, können Sie bereits im
Vorfeld für sich festlegen. Im
Rahmen einer selbstbestimmten
Vorsorge können entscheidungs­
fähige, voll­jährige Menschen ihre
Wünsche aufschreiben oder
vertrauenswürdige Personen
bestimmen. Für das medizinische
Fachpersonal wird so verbindlich
festgelegt, was getan oder unter­
lassen wer­den soll. Grundsätzlich
gibt es vier Möglichkeiten:
1 Vorsorgevollmacht
In diesem notariell beurkundeten
Dokument können Sie eine oder
mehrere Vertrauenspersonen
benennen, die als Stellvertreter
handeln und sprechen. Wenn Sie
selbst entscheidungsunfähig sind,
können diese sofort bestimmen, was
zu geschehen hat. Eine solche Voll­
macht kann mit einer Betreuungs­
verfügung, mit Behandlungswün­
schen und einer Patientenverfügung
(siehe Punkt 4) verbunden werden.
2 Betreuungsverfügung
Wenn Sie entscheidungsunfähig
sind und keine Vorsorgevollmacht
vorliegt, bestellt das zuständige
Betreuungsgericht einen Betreuer.
Für diesen Fall können Sie mit einer
Betreuungsverfügung Wünsche
hinsichtlich der Person des Betreu­
ers äußern.
3 Behandlungswünsche
Ihre Wünsche zu Art, Umfang und
Dauer sowie den Umständen der
Behandlung bilden als Richtschnur
eine verbindliche Vorgabe für
eingesetzte Bevollmächtigte oder
Betreuer. Auf Grundlage dieser
Wünsche stimmen die Bevollmäch­
tigten dann ärztlichen Maßnahmen
zu – oder sie lehnen diese ab.
4 Patientenverfügung
Als vorweggenommene Entschei­
dung, ob bestimmte Untersu­
chungen, Behandlungen oder
ärztliche Eingriffe vollzogen oder
unterlassen werden, ist die Patien­
tenverfügung das verbindlichste,
aber auch am schwierigsten zu
verfassende Dokument. Weil die
Patienten­verfügung für Ärzte
verpflichtend ist, müssen Sie Ihre
darin getroffenen Festlegungen
konkret beschreiben. Die sachkun­
dige Beratung durch einen Arzt des
Vertrauens ist des­halb empfehlens­
wert. Je präziser Sie Ihre Patienten­
verfügung formulieren, desto
sicherer können Sie sein, dass
Ihrem Willen auch entsprochen
wird.
Service
Der
eigene
Wille
zählt
Publikation „Christliche
Patientenvorsorge”
In der Publikation der Evang-
lischen Kirche in Deutschland
werden neben der Patienten-
verfügung auch die Möglich-
keiten der alternativen
beziehungsweise ergänzenden
Vorsorgevollmacht vorgestellt.
Ein eingeheftetes Formular
bietet Ihnen die Möglichkeit,
ein individuell formuliertes
und verbindliches Dokument
zusammenzustellen.
Publikation Online
Gedrucktes Exemplar
Bestellbar ist das Heft zum
Preis von 0,27 Euro zzgl.
0,85 Euro für Porto und
Verpackung unter:
Kirchenamt der EKD,
Herrenhäuser Straße 12,
30419 Hannover
Fax
 0511 2796-457
Die Position der EKD zur aktiven Sterbehilfe
Anlässlich der Debatte über den „Gesetzesentwurf
zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der
Selbst­tötung“ hat der Rat der Evangelischen Kirche
in Deutschland (EKD) Ende 2012 folgenden Beschluss
gefasst:
„Aus christlicher Perspektive ist die Selbst­
tötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen, weil
das Leben als eine Gabe verstanden wird, über die wir
nicht eigenmächtig verfügen sollen. Allerdings schließt
die generelle Ablehnung nicht aus, dass Menschen in
einer extremen Not- und Ausnahmesituation zu einer
anderen Entscheidung kommen können, die ein Außen­
stehender nicht ermessen kann und die es zu respek­
tieren gilt. Die EKD begrüßt die Initiative der Bundesre­
gierung, der kommerzialisierten Hilfe zur Selbsttötung
rechtlich entgegenzuwirken. Vor allem unter sozial­
ethischer Perspektive ist jede Form der kommerziellen
Suizidbeihilfe abzulehnen."
Foto: Fotolia
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Fürs Leben
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